Fahrschule Behle
Wir bringen euch nach vorn!

Eure Fahrschule in Hemer

Ihr braucht den Führerschein?
Dann seid ihr bei uns genau richtig.

Wir bringen euch auf die Straße!

Fahrschule Behle
Jetzt zum schnellsten Führerschein

Durch modernste Lernstrategien und modernste Fahrzeuge geben wir unseren Fahrschülern
die Möglichkeit des Lernens auf einem ganz anderen Niveau.

Standort
direkt in Hemer

Durch unseren Standort direkt in Hemer sind wir direkt bei unseren Kunden.

Fahrzeuge
immer auf dem neusten Stand

Bei uns könnt ihr eure Fahrstunden im modernen Golf R machen.

Motorrad
Karsten Behle fährt mit

Bei uns fährt der Fahrschullehrer mit seinem eigenen Motorrad mit.

Alle Klassen
für jeden das Richtige

Bei uns könnt ihr in jeder Klasse ausgebildet werden.

Fahrschule Behle
Online Anmeldung


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Das Team der Fahrschule Behle

Unser Team steht euch bei der kompletten Ausbildung zu Seite.

Karsten Behle
Leiter der Fahrschule

Fahrlehrer aller Klassen, Geschäftsführer, Sicherheitstrainer, BKF Ausbilder,

Tanja Behle
Anmeldung, Büro

Anmeldung, Büro

Sedat Günes
Fahrlehrer

B, BE

Steffen Gall
Fahrlehrer

B, BE

Die einzige Fahrschule
für Sicherheitstrainings aller Klassen in Hemer und Iserlohn.


Regelmäßig bieten wir für jedermann moderne Fahrsicherheitstrainings an. Hier lernt ihr, wie ihr euch in bremslichen Situationen auf der Straße zu verhalten habt.
Bestimmte Autoversicherungen und die Berufsgenossenschaft unterstützt dies.

Fahrstunden bei uns GTI, eGolf, T-Cross und GLC AMG; lasst euch begeistern!

Karsten Behle

Lernen am Computer oder Handy, direkt in der Fahrschule oder über die click-learn App

Tanja Behle

Unsere
Fahrzeugklassen

Wir bieten alle aktuellen Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Klasse B
mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • - zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • - zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Klasse B
mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 ,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Klasse BE

Eine Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse. Voraussetzung ist die Klasse B, ein theoretischer Teil ist daher nicht erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Klasse A

Krafträder mit - Hubraum von mehr als 50 cm³ oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit - Leistung von mehr als 15 KW oder - mit symmetrisch angeordneten Rädern und

Klasse A2

Krafträder mit - Motorleistung von nicht mehr als 35 KW und - Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 KW/kg, auch mit Beiwagen.

Klasse A1

Krafträder mit - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³und - Motorleistung von nicht mehr als 11 KW und - Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 KW/kg auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit - symmetrisch angeordneten Rädern und - Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und - Leistung von bis zu 15 KW

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder - einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren auch mit Beiwagen Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotoren mit diesen Anforderungen. Dreirädrige Kleinkrafträder mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und - Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und - Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei FRemdzündungsmotoren) oder - maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder - maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren) und - Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Klasse T

- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und - selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

Klasse D

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse DE

Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Klasse D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und mit einer Länge von nicht mehr als 8 m.

Klasse D1E

Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Für spezielle Anfragen könnt Ihr uns natürlich auch gerne kontaktieren.

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Ich hatte ein wirklich sehr sehr schöne Zeit bei der
Fahrschule Behle
Danke an das tolle Team

Sabrina Kaiser

Ich hatte ein wirklich sehr sehr schöne Zeit bei der
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Sabrina Kaiser

Unsere
Öffnungszeiten

Anmeldung: Di und Do 17:30 - 18:30

Unterricht: Di und Do 18:30 - 20:00

Für Online-Anmeldungen und sonstige Anfragen erreicht Ihr uns gerne per E-Mail k.behle@gmx.de oder telefonisch unter 023 72 / 50 79 44.

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